Veränderungen im Strommarkt zeichnen sich ab! So werden die Einspeisevergütungen nach EEG reduziert und Anlagenbetreiber müssen Ihre Anlagen für die Einspeiseregulierung ertüchtigen. Damit wird die Einspeisung ggf. extern durch den Netzbetreiber gedrosselt!
Das bedeutet, daß ein Stromerzeuger nicht mehr ungeregelt in das Stromnetz einspeisen kann, um einer Überlastung vorzubeugen!
Zeitgleich hat man über den PPA-Vertrag seinem Stromkunden eine Lieferpflicht zu erfüllen.
Damit eine solche Versorgungssicherheit erreicht werden kann und Strom nicht ungenutzt produziert wird, was bei Windkraftanlagen und Freilandphotovoltaikanlagen ohne Speicher passiert, muß der produzierte Strom zwischengespeichert werden.
Das funktioniert nur mit einem Zyklenunabhängigen Speicher also Redox-Flow-Speicher. Die Kosten für diese Speicher lassen sich die Anlagenbetreiber selbstverständlich bezahlen, was sich in Ihren PPA-Verträgen mit dem Stromabnehmer widerspiegelt.
Damit ist eine Einspeisevergütung von 20 Cent / kWh unausweichlich um kostendeckend diese Umrüstung realisieren zu können.
Durch die Wert- und Leistungs-Beständigkeit dieser Redox-Flow-Speicher können jedoch langfristige Verträge geschlossen werden, wodurch der Abnehmer sich auf 10-20 Jahre einen Strompreis sichert und der Anlagenbetreiber seine Anlage finanzieren kann.
In Betracht auf die zu erwartende Strompreisentwicklung ergibt sich somit eine „win/win“ Situation.
Fragen Sie uns gerne danach, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen eine solche Anlage umsetzen zu wollen oder eine bestehende Anlage nachrüsten zu müssen.