Solarstrom: – 2025 Null Vergütung, wenn man nicht handelt!

Bei der Einspeisevergütung für Solarstrom sinken die Vergütungssätze halbjährlich um ein Prozent – zuletzt im August. Bei negativen Strompreisen soll die Vergütung ab 2025 ganz entfallen. Perspektivisch sollen Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten.

Perspektivisch werden Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen, sagt die Bundesregierung.

Jede Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Netzanschluss muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen und kann eine Einspeisevergütung für eine Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Kombination aus beiden erhalten. Die Einspeisevergütung Photovoltaik garantiert feste Einnahmen für den Strom, der ins Stromnetz eingespeist wird.
Sie bleibt 20 Jahre lang gleich, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Nach 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung aus, dann kann man den Strom an den Netzbetreiber oder einen Direktvermarkter verkaufen.

Das gilt grundsätzlich für Anlagen über 100 kWp. Hierfür nutzt man PPA-Verträge (hier ein Muster).


Bei der Einspeisevergütung für Solarstrom gelten seit 2023 unterschiedliche Vergütungssätze je nach Anlage und Nutzung. Anlagen, die nicht zur Eigenversorgung gedacht sind, erhalten dabei einen höheren Vergütungssatz. Dafür müssen Sie die PV-Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage beim zuständigen Netzbetreiber melden.


Die Einspeisevergütung für 2023 lag zudem höher als in den Jahren zuvor. Statt der früher üblichen monatlichen Degression wird die Einspeisevergütung 2024 aber nun halbjährlich um ein Prozent abgesenkt. PV-Anlagen bis 10 kWp erhielten ab 01.02.2024 eine Einspeisevergütung von 8,11 Cent je kWh für eine Teileinspeisung und 12,87 Cent je kWh für eine Volleinspeisung.
PV-Anlagen bis 10 kWp, die ab dem 01.08.2024 in Betrieb genommen wurden, erhielten dann nur noch eine Einspeisevergütung von 8,03 Cent je kWh bei Teileinspeisung und von 12,73 Cent je kWh, wenn sie ihren gesamten Strom ins Stromnetz einspeisen.
Für PV-Anlagen über 10 kWp bis 40 kWp, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb gingen, beträgt die Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch 7,03 Cent je kWh, bei Volleinspeisung sind es 10,79 Cent je kWh. Ab August 2024 sanken die Vergütungen dann entsprechend auf 6,95 Cent je kWh und auf 10,68 Cent je kWh. – Doch das ist noch nicht alles.


Ab 2025 keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Die Bundesregierung plant für die Zukunft eine deutlich veränderte Förderung der Erneuerbaren Energien. Unter anderem wegen des stark steigenden Anteils an Solarstrom und auch wegen der vielen Stunden mit negativen Strompreisen.
Danach soll die Förderung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 ausgesetzt werden. Denn die Stunden mit negativen Strompreisen nehmen mit dem Ausbau der erneuerbaren dramatisch zu. Ende Juni stiegen die Kosten für die Ökostrom-Förderung mit rund 19,4 Milliarden Euro in diesem Jahr fast auf das Doppelte des Vorjahreswertes.
Die Regierung hat deshalb in ihrem neuen Wirtschaftsprogramm festgelegt, dass die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen ab Januar 2025 grundsätzlich ausgesetzt wird. Nach Einschätzung von Prof. Manuel Frondel vom RWI-Leibniz-Institut löst diese Regelung das Problem jedoch nicht.
Frondel befürchtet, dass dies nur „die Spitze des Eisbergs“ sei. Falls der Sommer weiterhin sonnig bleibt, könnten die kürzlich veranschlagten 19 Milliarden Euro an Subventionen für 2024 bei Weitem nicht ausreichen. Frondel fordert daher eine schnelle Abschaffung der Ökostrom-Förderung und eine Reduzierung der Ausbaupläne.
Der Wissenschaftler warnt zudem, dass die geplante Verdreifachung der Photovoltaik und Verdopplung der Windkraft an Land bis 2030 unbezahlbar sei und die Stromversorgungssicherheit gefährde.
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, widerspricht Frondels Einschätzung. Sie betont, dass die aktuelle Dynamik notwendig sei, um die gesetzlich vorgegebenen Ausbauziele zu erreichen.

Perspektivisch überhaupt keine Förderung mehr
Den kompletten Wegfall der Einspeisevergütung für Solaranlagen knüpft die Bundesregierung bislang an die weitere Entwicklung am Strommarkt: „Perspektivisch werden Erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen,“ heißt es im Wirtschaftsprogramm der Ampel.
Dennoch möchte man kurzfristig die Förderung für Neuanlagen bei negativen Börsenstrompreisen bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen. Ab dann würde für neu ans Netz gehende PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Ausgenommen davon wären lediglich kleine PV-Anlagen (Balkonkraftwerke), da diese nur mit hohem Aufwand administrierbar wären, heißt es.
Hinzu kommt: Die Schwelle, ab der die Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten können, soll dann ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW abgesenkt werden. Gleichzeitig soll die Schwelle für die „Steuerbarkeit von Erneuerbaren Energie-Anlagen“ (Abschalten?) für Netzbetreiber weiter abgesenkt werden. Das wird die Lade-Entladezyklen (Zyklenbelastung) für Speicher extrem erhöhen!


Dadurch kämen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern direkt an und Stromüberschüsse bzw. negative Preise könnten vermieden werden, glauben die Bundesregierung und auch das RWI, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt würde.
Die angestrebte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle von derzeit 100 kW in drei Jahresschritten auf 25 kW birgt jedoch die Herausforderung, dass Prozesse zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern derzeit nicht massentauglich sind, kritisiert beispielsweise BEE-Präsidentin Simone Peter. Bei derart kleinen Leistungsklassen stehen nur geringe handelbare Strommengen und damit geringe Erträge einem hohen Aufwand gegenüber, heißt es.
Deshalb soll auch die Selbstvermarktung von Strom und die Steuerung der Anlagen konsequent entbürokratisiert, digitalisiert und spätestens zum 1. Januar 2026 massengeschäftstauglich ausgestaltet werden, ist der Plan der Bundesregierung.

Hier ist eine Vergütung von 0,20 € / kWh zu erwarten, weil die Investitionen und Umbauten refinanziert werden müssen.